LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.03.2017
8 Sa 1636/16
Normen:
BGB § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 12713/15

Wirksamkeit einer Ruhegehaltsvereinbarung mit einer Angestellten einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 1636/16

DRsp Nr. 2018/17283

Wirksamkeit einer Ruhegehaltsvereinbarung mit einer Angestellten einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts

Zur Frage der Wirksamkeit einer Ruhegehaltsvereinbarung einer Angestellten auf Lebenszeit im Zusammenhang mit der Aufgabe der stellvertretenden Leitung der Rechtsabteilung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juli 2016 - 16 Ca 12713/15 - teilweise dahin abgeändert, dass

1. die Beklagte Zinsen auf die in den Ziffern I., II. und V. des Tenors titulierten Beträge erst ab dem 2. des jeweiligen Monats schuldet,

2. die Klägerin verurteilt wird, an die Beklagte 47.174,07 EUR (siebenundvierzigtausendeinhundertvierundsiebzig 07/100) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Januar 2016 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen, wobei klargestellt wird, dass es sich in Ziffer III. des Tenors des angefochtenen Urteils um die Zusatzvereinbarung vom 10. November 2005 handelt.

II. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird die Beklagte verurteilt,

1. an die Klägerin 101,37 EUR (einhunderteins 37/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins aus je 33,79 EUR seit dem 2. Januar 2017, seit dem 2. Februar 2017 und seit dem 2. März 2017 zu zahlen.