LG München I, vom 15.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen O 6998/18
Wirksamkeit einer sog. Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbHWirksamkeit im Rahmen eines Managermodells getroffenen Anteils Rückkaufs- und AbtretungsvereinbarungGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste
OLG München, Schlussurteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen 7 U 1844/19
DRsp Nr. 2020/8092
Wirksamkeit einer sog. Hinauskündigungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbHWirksamkeit im Rahmen eines Managermodells getroffenen Anteils Rückkaufs- und AbtretungsvereinbarungGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Anspruch auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste
1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit einer GmbH das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, sind grundsätzlich nach § 138 Abs. 1BGB nichtig. Dasselbe gilt für neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Regelungen.2. Eine im Rahmen eines sog. „Managermodells“ zwischen den Gesellschaftern einer GmbH und deren Geschäftsführer getroffene Anteilsrückkaufs- und -abtretungsvereinbarung, aufgrund derer der GmbH-Geschäftsführer nur für die Dauer seiner Geschäftsführertätigkeit Gesellschafter der GmbH wird, kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Ausnahme vom Grundsatz der Sittenwidrigkeit begründen.
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