Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 21.07.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren und für die Berufungsinstanz auf 2.510.718 € festgesetzt.
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