FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.04.2007
3 K 60/07
Normen:
EStG (1997) § 26b ; EStG (1997) § 31 ; EStG (1997) § 32 Abs. 6 ; EStG (1997) § 34 Abs. 1 S. 2 ; AO § 44 Abs. 1 ; AO § 125 Abs. 4 ;

Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids; Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung unter Berücksichtigung der Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen 3 K 60/07 - Aktenzeichen 11 K 256/04

DRsp Nr. 2008/3963

Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids; Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung unter Berücksichtigung der Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte

1. Unter Änderung des an den Kläger gerichteten Einkommensteueränderungsbescheides für 2000 vom 12. Februar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2004 wird die Einkommensteuer auf 34.590 DM festgesetzt. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500EUR, darf die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des darin festgesetzten Erstattungsbetrages erfolgen. In anderen Fällen kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. 4. Die Revision wird zugelassen. 5. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.