I.
Die Klägerin wird als Geschäftsführerin einer insolventen GmbH in Haft genommen. Streitig ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht, ob der Haftungsbescheid ihr gemäß vorliegender Postzustellungsurkunde zugestellt und mangels Einspruchseinlegung binnen der Monatsfrist bestandskräftig wurde.
1. Die Klägerin ist seit 1997 Geschäftsführerin der A GmbH (Haftungsakte - H-A-Blatt 42).
2. Bereits früher wurde die Klägerin wegen Lohnsteuer unter anderem von Mai 2000 bis Mai 2001 der GmbH durch Haftungsbescheid vom 31.07.2001 (H-A-Blatt 9) in Anspruch genommen, der nach Einspruch und Teilbetragszahlung durch Bescheid vom 21.12.2001 herabgesetzt wurde (H-A-Blatt 29).
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