Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2019, Az.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 12.894,84 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.07.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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