I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 05.04.2019,
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 40.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten darüber, ob ein zwischen ihnen geschlossener Vertrag über die Nutzung eines Grundstückes des Beklagten zur Aufstellung und zum Betrieb einer Windkraftanlage wirksam ist.
Der Senat verweist auf die Feststellungen im angefochtenen Urteil.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|