Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 13.01.2017,
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Karenzentschädigung. Zwischen den Parteien ist streitig, ob zwischen ihnen ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart worden ist.
1. 2. 1. 2.
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