Die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird verworfen. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 1.) bis 3.) zu je 1/3, die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|