Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.03.2021, Az. 10 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziff. 1 genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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