LG Essen, vom 01.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 188/19
Wirksamkeit von Wahlen und Beschlussfassungen auf der ordentlichen Generalversammlung eines VereinsBeschlussmängel einer MitgliederversammlungBeweislast für die formelle und materielle Wirksamkeit von BeschlüssenAuslegung einer Vereinssatzung
OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 8 U 61/20
DRsp Nr. 2021/5816
Wirksamkeit von Wahlen und Beschlussfassungen auf der ordentlichen Generalversammlung eines VereinsBeschlussmängel einer MitgliederversammlungBeweislast für die formelle und materielle Wirksamkeit von BeschlüssenAuslegung einer Vereinssatzung
1. Beschlussmängel der Mitgliederversammlung eines Vereins sind im Wege der allgemeinen Feststellungsklage geltend zu machen. Das aus der Mitgliedschaft folgende Feststellungsinteresse entfällt nicht schon durch den nicht näher konkretisierten Vortrag des beklagten Vereins, das klagende Mitglied sei infolge nicht fristgerechter Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschieden.2. Die Feststellungsklage zur Geltendmachung der Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses ist nicht fristgebunden, das Klagerecht kann aber verwirkt sein, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht ausgeübt wird. Dieser Fall liegt nicht schon dann vor, wenn ein Vereinsmitglied nach einer mehrere Tage dauernden Mitgliederversammlung mit umfangreicher Tagesordnung zunächst die Veröffentlichung des Versammlungsprotokolls abwartet.3. Die Beweislast für die formelle und materielle Wirksamkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Vereins liegt beim Verein; das klagende Mitglied hat allerdings konkret die Umstände zu benennen, die zur Nichtigkeit geführt haben können.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.