FG Köln - Urteil vom 08.05.2013
10 K 3191/12
Normen:
AO § 172 ff; AO § 249 ff; AO § 251 Abs 3; AO § 164 Abs 2;

Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten Steuerforderung zur Insolvenztabelle, Änderung der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

FG Köln, Urteil vom 08.05.2013 - Aktenzeichen 10 K 3191/12

DRsp Nr. 2013/16093

Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten Steuerforderung zur Insolvenztabelle, Änderung der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

1) Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid gilt durch die widerspruchslose Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle als zurückgenommen. 2) Ist eine Steuer bereits durch Steuerbescheid festgesetzt, scheidet der Erlass eines Insolvenzfeststellungsbescheides nach § 251 Abs. 3 AO aus. 3) Der Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO verliert mit der widerspruchslosen Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle seine Wirkung.

Normenkette:

AO § 172 ff; AO § 249 ff; AO § 251 Abs 3; AO § 164 Abs 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens den Körperschaftsteuerbescheid für 2008 nach § 164 Abs. 2 AO zu ändern.