1. Der in der Streitsache ergangene Gerichtsbescheid des Senates vom 14. Juni 2023, der dem Klägervertreter am 16. Juni 2023 zugestellt wurde, wirkt als Urteil.
2. Das Verfahren ist nicht fortzusetzen.
3. Über die Kosten des Verfahrens ist nicht zu entscheiden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Rechtsfrage, ob die Verhandlung der Streitsache infolge des dem Gericht mittels Telefaxes am 19. Juli 2023 übermittelten Antrages des Prozessbevollmächtigten des Klägers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung entsprechend der Ansicht des Klägers fortgesetzt werden muss oder ob das Klageverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, weil der in der Streitsache ergangene Gerichtsbescheid des Senates vom 14. Juni 2023 als Urteil wirkt.
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