I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01. Juli 2019 - 54 Ca 17012/18 - abgeändert und der Beklagten verurteilt, an die Klägerin 48.816,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 12.204,- Euro seit dem 9. Oktober 2018, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 1. November 2018, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 3. Dezember 2018, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 2. Januar 2019, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 1. Februar 2019, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 1. März 2019, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 1. April 2019, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 2. Mai 2019, auf weitere 4.068,- Euro seit dem 3. Juni 2019 und auf weitere 4.068,- Euro seit dem 1. Juli 2019 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.