FG Nürnberg - Urteil vom 21.10.2003
I 155/03
Normen:
KStG § 8 Abs. 4 ;

Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft bei Verkauf von Anteilen

FG Nürnberg, Urteil vom 21.10.2003 - Aktenzeichen I 155/03

DRsp Nr. 2004/4028

Wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft bei Verkauf von Anteilen

1. Über die Abzugsbeschränkung von Verlusten nach § 8 Abs. 4 KStG (steuerschädlicher Mantelverkauf), deren Höhe in Vorjahren festgestellt wurde, ist erst in einem Jahr mit positivem Ergebnis zu entscheiden.2. Ein Verlust der wirtschaftlichen Identität eines Unternehmens kann in Einzelfällen auch ohne die Zuführung neuen Betriebsvermögens vorliegen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin ein Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG (sog. steuerschädlicher Mantelkauf) versagt werden kann.