I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist ein vor mehreren Jahrzehnten gegründeter eingetragener Verein. Sein Satzungszweck ist die Förderung der Traberzucht, insbesondere durch Veranstaltung von Trabrennen. Er unterhält einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Totalisator) und erzielte im Jahr 1999 (Streitjahr) durch Grundstücksveräußerungen einen hohen Gewinn.
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