FG Saarland - Urteil vom 23.04.2014
2 K 1273/11
Normen:
BewG § 22; AO § 125 Abs. 1; AO § 125 Abs. 2; AO § 124 Abs. 3; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue Tatsache

FG Saarland, Urteil vom 23.04.2014 - Aktenzeichen 2 K 1273/11

DRsp Nr. 2014/11487

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück durch Kaufoption keine Nichtigkeit des Einheitswertbescheids bei fehlerhafter Zurechnung infolge vertretbarer Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten geänderte Sachverhaltswürdigung ist keine neue Tatsache

1. Zur Erlangung einer eigentümergleichen Verfügungsmacht über ein Grundstück reicht die Vereinbarung eines Kaufoptionsrechts nur dann aus, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann. 2. Ein Einheitswertbescheid, der das Grundstück dem Optionsberechtigten zurechnet, der das Optionsrecht nach mehrmaliger Verlängerung letztlich nicht ausgeübt hat, ist nicht nichtig, wenn sich die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten zwar als fehlerhaft, jedoch nicht als völlig fernliegend erweist. 3. Eine geänderte Betrachtung des Sachverhalts und dessen neue Würdigung, deren Ergebnis das fehlende wirtschaftliche Eigentum des Optionsberechtigten ist, kann keine Durchbrechung der Bestandskraft des Einheitswertbescheids auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO rechtfertigen.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 50%. Im Übrigen trägt sie die Klägerin.