BFH - Urteil vom 07.11.2001
II R 14/99
Normen:
AO § 39 ; VermG § 15 Abs. 1, 2 § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 468

Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter

BFH, Urteil vom 07.11.2001 - Aktenzeichen II R 14/99

DRsp Nr. 2002/3779

Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter

Ein staatlicher Verwalter eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks ist kein wirtschaftlicher Eigentümer an dem unter seiner Verwaltung stehenden Grundstück. Das Betätigungsfeld des staatlichen Verwalters nach § 15 Abs. 1 VermG ist auf die Sicherung und ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögenswertes (Grundstücks) im Interesse der Eigentümer beschränkt.

Normenkette:

AO § 39 ; VermG § 15 Abs. 1, 2 § 16 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Wohnungsbaugesellschaft, war am 1. Januar 1991 staatliche Verwalterin eines im Beitrittsgebiet von Berlin belegenen Grundstücks, welches sich nach der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in Groß-Berlin vom 18. Dezember 1951 (Verordnungsblatt der DDR Teil I 1951, 565) seit 1952 unter staatlicher Verwaltung befand. Im Grundbuch eingetragener Vorkriegseigentümer war der mit Wirkung zum 31. Dezember 1949 für tot erklärte X.