I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Wohnungsbaugesellschaft, war am 1. Januar 1991 staatliche Verwalterin eines im Beitrittsgebiet von Berlin belegenen Grundstücks, welches sich nach der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in Groß-Berlin vom 18. Dezember 1951 (Verordnungsblatt der DDR Teil I 1951, 565) seit 1952 unter staatlicher Verwaltung befand. Im Grundbuch eingetragener Vorkriegseigentümer war der mit Wirkung zum 31. Dezember 1949 für tot erklärte X.
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