I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) --zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute-- sind Mitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft e.G. (GWG) im Beitrittsgebiet. Am 3. Juni 1987 schlossen sie mit der GWG einen Nutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung (Reihenhaus). Das Nutzungsverhältnis begann am 1. September 1987 und läuft auf unbestimmte Zeit; die monatliche Nutzungsgebühr betrug 38,45 Mark der DDR. Laut Angaben in der Einkommensteuererklärung haben die Kläger im Streitjahr 1992 eine Nutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 2 368,92 DM entrichtet. Das Nutzungsverhältnis endet durch Kündigung des Mitglieds und durch Kündigung der Genossenschaft bei Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses.
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