BFH - Urteil vom 03.08.2004
X R 55/01
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 23 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 517
ZfIR 2005, 161
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 557/96

Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei Spekulationsgeschäften

BFH, Urteil vom 03.08.2004 - Aktenzeichen X R 55/01

DRsp Nr. 2004/17921

Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei Spekulationsgeschäften

1. Derjenige, der lediglich als Mieter oder Pächter eines WG zur Nutzung berechtigt ist, ist im Regelfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer.2. Eine Zurechnung von WG zum Vermögen des Leasingnehmers kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands und die Grundmiete zeitannähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist, jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung der Option nur ein geringer Mietzins oder Kaufpreis zu entrichten ist.3. Die FG-Feststellung, dass der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, stellt eine vom BFH als Revisionsgericht überprüfbare rechtliche Würdigung dar.4. § 23 EStG erfasst nur Veräußerungen von WG, die eine gewisse Zeit vorher angeschafft worden sind. Eine ausdehnende Auslegung der Spekulationstatbestände für die Anschaffung und Veräußerung von WG hinaus auf die Vorgänge des Erstellens und Veräußerns ist nicht zulässig.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 23 ;

Gründe: