FG Hessen - Urteil vom 30.01.2006
8 K 1510/04
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Wirtschaftliches Eigentum; Leasingnehmer; Betriebsvermögen; Optionsrecht; Mündliche Vereinbarung; Vollamortisationsvertrag; - Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an einem Pkw

FG Hessen, Urteil vom 30.01.2006 - Aktenzeichen 8 K 1510/04

DRsp Nr. 2007/21399

Wirtschaftliches Eigentum; Leasingnehmer; Betriebsvermögen; Optionsrecht; Mündliche Vereinbarung; Vollamortisationsvertrag; - Wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an einem Pkw

1. Die Möglichkeit der Ausübung eines Miet- oder Kaufoptionsrechts führt dann zum wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers, wenn bei hohen Anfangszahlungen die kurze Grundmietzeit im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer die Annahme rechtfertigt, dass der Leasingnehmer von seinem Optionsrecht Gebrauch machen wird um den entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Vertragsbedingungen so ausgestaltet sind, dass der Leasingnehmer aus wirtschaftlicher Sicht vernünftigerweise keine andere Wahl hat, als von seinem Ankaufsrecht Gebrauch zu machen. 2. Bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist nicht in die in den amtlichen Abschreibungstabellen angegebene betriebliche Nutzungsdauer zu Grunde zu legen, sondern die im Schätzwege zu bestimmende objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes unter Berücksichtigung der besonderen typischen Beanspruchung. Diese Nutzungsdauer beträgt bei betriebsgewöhnlichen genutzten PKW regelmäßig acht Jahre.