BFH - Beschluß vom 19.05.1999
XI R 20/98
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1605

Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft; Revisionseinlegung

BFH, Beschluß vom 19.05.1999 - Aktenzeichen XI R 20/98

DRsp Nr. 1999/8621

Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft; Revisionseinlegung

1. Eine Revision kann nicht durch eine Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft wirksam eingelegt werden. 2. Wird diesem gesetzlich normierten Vertretungszwang nicht genügt, fehlt den Beteiligten die Postulationsfähigkeit. Mangels dieser Prozesshandlungsvoraussetzung ist das Rechtsmittel der Revision daher nicht wirksam erhoben.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Gründe: