FG Hamburg - Urteil vom 25.02.2014
3 K 126/13
Normen:
EStG § 8; EStG § 19;

Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkunft aus nichtselbständiger Tätigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 25.02.2014 - Aktenzeichen 3 K 126/13

DRsp Nr. 2014/12730

Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkunft aus nichtselbständiger Tätigkeit

1. Preisgeld kann auch dann leistungsbezogene steuerbare Einnahme sein, wenn die ausgezeichnete Leistung vor einer Auslobung oder unabhängig von einer möglichen Preisverleihung erbracht wurde und wenn - wie beim "Hamburger Lehrpreis" keine Bewerbungen möglich sind, sondern nur Kandidaten vorgeschlagen werden können. 2. Konkrete berufliche Leistungen des Beschäftigten können auch dann im Vordergrund stehen, wenn die Auszeichnung sich auf das durch diese Leistungen gezeigte - evtl. überobligatorische - Engagement und die insoweit notwendig immanente persönliche Vorbildwirkung oder Grundhaltung erstreckt.

Normenkette:

EStG § 8; EStG § 19;

Tatbestand:

A.

Die Klage richtet sich gegen die Besteuerung eines wissenschaftlichen Lehrpreises ("Hamburger Lehrpreis") bei den Einkünften eines Professors aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG).

I.

1. a) Der 19... geborene Kläger ist nach Studium 19...-19..., I. Staatsexamen 19..., Referendariat 20...-20..., Promotion 20..., II. Staatsexamen 20..., Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Junior Research Fellow 19...-20... an Universitäten im In- und Ausland sowie am ... inzwischen seit 20... Juniorprofessor an der ... Hamburg und seit 20... habilitiert.