BFH - Urteil vom 02.06.1999
X R 84/97
Normen:
EStG § 10e;
Fundstellen:
BB 1999, 1645
BFH/NV 1999, 1546
BFHE 189, 70
BStBl II 1999, 598
DB 1999, 2144
NJW 2000, 1440
NZM 1999, 975
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG (EFG 1997, 1111),

Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

BFH, Urteil vom 02.06.1999 - Aktenzeichen X R 84/97

DRsp Nr. 1999/8458

Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

»Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sind nicht nach § 10e EStG begünstigt; eine nachträglich erteilte Baugenehmigung berechtigt nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).«

Normenkette:

EStG § 10e;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Zum 1. Juni 1989 übernahm der Kläger den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und errichtete anschließend im Jahr 1990 --ohne vorher eine Baugenehmigung eingeholt zu haben-- durch Um- und Ausbaumaßnahmen an einem bis dahin als Wirtschaftsgebäude genutzten Stall eine neue Wohnung, welche die Kläger seit dem 25. März 1990 zu eigenen Wohnzwecken nutzten.