Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) veräußerte im Streitjahr (1994) ihren Grundbesitz in ... Es handelt sich dabei um eine 24 387 qm große landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle sowie ein 1890 erbautes Wohnhaus. Der Betrieb hatte ursprünglich der Großmutter der Klägerin (G) gehört und war vom Vater der Klägerin (V) bis zu seinem Tode im Nebenerwerb bewirtschaftet worden. Noch im Jahr 1969 übertrug G der Klägerin im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das Eigentum an dem Grundbesitz, behielt sich aber den lebenslänglichen Nießbrauch vor. Ferner stand ihr und der Mutter der Klägerin (M) ein dingliches Wohnrecht zu. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen waren verpachtet worden.
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