Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine türkische Staatsangehörige, besitzt eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist als Arbeitnehmerin bei einer Krankenkasse (Beklagte) beschäftigt. Ihr im Oktober 1978 im Inland geborener Sohn T lebte seit Ende 1990 bei den Großeltern in der Türkei und besuchte dort die höhere Schule bis zum Abschluß im Januar 1996. Während der Schulferien hielt er sich bei seinen Eltern in Deutschland auf. Vom 2. Juli bis zum 13. August 1996 war er in Deutschland, anschließend für kurze Zeit in der Türkei. Seit November 1996 lebt er ständig in Deutschland, wo er ein Studium aufgenommen hat.
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