FG Münster - Urteil vom 12.07.2012
13 K 2675/10 Kg
Normen:
EStG § 63 Abs 1 Satz 3; AO § 8; EStG § 62 Abs 1 Nr 1;

Wohnsitz eines Kindes

FG Münster, Urteil vom 12.07.2012 - Aktenzeichen 13 K 2675/10 Kg

DRsp Nr. 2012/19086

Wohnsitz eines Kindes

1) Ein Kindergeldberechtigter hat keinen Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, das weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder einem EU/EWR-Staat hat. 2) Ein in den USA geborenes und dort mit den Eltern lebendes Kind, das sich nur zwischenzeitlich während besuchsweiser Aufenthalte am beibehaltenen inländischen Wohnsitz der Eltern aufhält, begründet dort selbst keinen inländischen Wohnsitz.

Normenkette:

EStG § 63 Abs 1 Satz 3; AO § 8; EStG § 62 Abs 1 Nr 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für den am 2. April 2009 in den USA geborenen … (C) für den Zeitraum von April 2009 bis Juni 2010.