FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.08.2003
14 V 12/03
Normen:
AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 S. 1 ; AStG § 7 § 10 § 18 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, 3 ;

Wohnsitz im Inland oder in der Schweiz; Feststellungsbescheid nach § 18 AStG als Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer; Vollziehung des Steuerbescheids als unbillige Härte bei Bezug von Arbeitslosengeld; (Einkommensteuer 1998 Umsatzsteuer 1996-1998)

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 14 V 12/03

DRsp Nr. 2004/5224

Wohnsitz im Inland oder in der Schweiz; Feststellungsbescheid nach § 18 AStG als Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer; Vollziehung des Steuerbescheids als unbillige Härte bei Bezug von Arbeitslosengeld; (Einkommensteuer 1998 Umsatzsteuer 1996-1998)

1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel am Bestehen eines Wohnsitzes im Inland und der unbeschränkten Steuerpflicht des Antragstellers, wenn dieser im Streitjahr noch nicht über die erforderliche ausländerrechtliche Aufenthaltsbefugnis in der Schweiz verfügte, es sich zudem bei der behaupteten Dienstwohnung in der Schweiz um einen 18 qm großen Büroraum in einem reinen Bürohaus handelt, die Aufgabe der Wohnung im Inland und die Abmeldung erst nach dem Streitjahr erfolgt sind, und auch noch nach dem Streitjahr die Post des Schweizer Arbeitgebers an die Adresse im Inland geschickt wurde. 2. Die Hinzurechnung nach §§ 7 ff. AStG ist nicht Gegenstand des Einkommensteuerbescheids als Folgebescheid, sondern des Feststellungsbescheids nach § 18 AStG als Grundlagenbescheid.