BFH, Urteil vom 05.11.2001 - Aktenzeichen VI R 219/00
DRsp Nr. 2002/6517
Wohnsitzbegriff
Der Wohnsitzbegriff nach § 8AO knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse an und nicht an subjektive Momente wie den rechtsgeschäftlichen Willen des Berechtigten.