BFH - Urteil vom 05.11.2001
VI R 219/00
Normen:
AO § 8 ;

Wohnsitzbegriff

BFH, Urteil vom 05.11.2001 - Aktenzeichen VI R 219/00

DRsp Nr. 2002/6517

Wohnsitzbegriff

Der Wohnsitzbegriff nach § 8 AO knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse an und nicht an subjektive Momente wie den rechtsgeschäftlichen Willen des Berechtigten.

Normenkette:

AO § 8 ;