FG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2017
8 K 50/16
Normen:
EStG § 1 Abs. 2; EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
EFG 2017, 544

Wohnsitzstatus eines ins Ausland entsendeten Arbeitnehmers im Rahmen der Kindergeldfestsetzung

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 8 K 50/16

DRsp Nr. 2017/2234

Wohnsitzstatus eines ins Ausland entsendeten Arbeitnehmers im Rahmen der Kindergeldfestsetzung

Ein für zwei Jahre ins Ausland entsendeter Arbeitnehmer, der das von ihm und seiner Familie vor und nach dem Auslandsaufenthalt bewohnte Einfamilienhaus im Inland während des Auslandsaufenthalts unverändert und in wohnbereitem Zustand beibehält ohne sich einmal darin aufzuhalten, hat dort während des Auslandsaufenthalts keinen Wohnsitz iSd § 8 AO.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 2; EStG § 1 Abs. 3; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für das Kind S für den Zeitraum von Januar 02 bis Januar 03.

Der Kläger bezog aufgrund eines Kindesgeldbescheids des Beklagten (Familienkasse) Kindergeld für seine Tochter S. Er war bei der A AG in Stadt B beschäftigt und bewohnte zusammen mit seiner Ehefrau und seiner Tochter ein in seinem Eigentum stehendes Einfamilienhaus in Stadt B.