FG Hamburg - Urteil vom 19.07.2000
VI 6/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 19 ;

Wohnung am Arbeitsort - eigener Hausstand

FG Hamburg, Urteil vom 19.07.2000 - Aktenzeichen VI 6/99

DRsp Nr. 2001/1664

Wohnung am Arbeitsort - eigener Hausstand

Keine doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben mit Lebensgefährtin am Beschäftigungsort

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 19 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben sind.

Der 1968 geborene Kläger ist von Beruf Datenverarbeitungskaufmann.