FG Köln - Urteil vom 22.03.2000
14 K 5858/99
Normen:
EStG § 10e;
Fundstellen:
EFG 2000, 736

Wohnungsbauförderung - Objektverbrauch durch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahme

FG Köln, Urteil vom 22.03.2000 - Aktenzeichen 14 K 5858/99

DRsp Nr. 2001/1951

Wohnungsbauförderung - Objektverbrauch durch Ausbau- und Erweiterungsmaßnahme

Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen können nur dann als ein Objekt i.S. des § 10e Abs. 2 EStG angesehen werden, wenn sie im Zuge einer einheitlichen Baumaßnahme durchgeführt werden. Eine einheitliche Baumaßnahme setzt voraus, dass die verschiedenen Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen einer einheitlichen Umgestaltung der bisherigen Wohnung zwecks Gewinnung zusätzlichen Wohnraums zeitlich zusammentreffen.

Normenkette:

EStG § 10e;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Kläger für den Bau eines Wintergartens die Wohnungsbauförderung nach § 10 e Einkommensteuergesetz - EStG - geltend machen können.

Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1995 machten die Kläger für einen Dachgeschoßausbau in ihrem selbstgenutzten und in den Jahren 1987 bis 1994 ebenfalls nach § 10 e EStG geförderten Einfamilienhaus die Förderung nach § 10 e EStG geltend. Der Beklagte gewährte die Wohnungsbauförderung für dieses Zweitobjekt der Kläger antragsgemäß.

In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1997 beantragten die Kläger, die Bemessungsgrundlage für die Förderung nach § 10 e EStG um die Baukosten eines Wintergartens i.H. v. 56.609 DM zu erhöhen.