FG Hamburg - Urteil vom 10.06.2005
VII 147/03
Normen:
WoPG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1487

Wohnungsbauprämienanspruch bei Überschreitung der Bausparsumme

FG Hamburg, Urteil vom 10.06.2005 - Aktenzeichen VII 147/03

DRsp Nr. 2005/12162

Wohnungsbauprämienanspruch bei Überschreitung der Bausparsumme

Der Wohnungsbauprämienanspruch ist unabhängig vom Zeitpunkt der Zuteilung und Erreichen der Bausparsumme, solange der Anspruch auf das Baudarlehen besteht.

Normenkette:

WoPG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten herrscht Streit, inwieweit der Kläger Anspruch auf Wohnungsbauprämie für seine im Jahr 2000 gezahlten Bausparbeiträge hat.