FG Münster - Urteil vom 10.05.2006
1 K 92/03 E
Normen:
AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 § 49 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1677

Wohnungsbegriff und Betriebsstätte

FG Münster, Urteil vom 10.05.2006 - Aktenzeichen 1 K 92/03 E

DRsp Nr. 2006/29691

Wohnungsbegriff und Betriebsstätte

1. Eine Wohnung setzt geeignete möblierte Räumlichkeiten voraus. Dies können auch Baracken oder Ferienwohnungen sein, wenn diese zentrale Anlaufstelle für den Steuerpflichtigen sind. 2. Ein Sportler unterhält eine Betriebsstätte dort, wo er trainiert und die Wettkämpfe plant.

Normenkette:

AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 § 49 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht der Klägerin für das Streitjahr 1994.

Die Klägerin stammt aus L. (Ausland) und war im Streitjahr ledig. Nach dem Tod ihrer in L... lebenden Schwester in 1995 adoptierte die Klägerin deren sechs Kinder. Sie ist bei der dortigen Telefongesellschaft angestellt gewesen.