FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 02.08.2001
II 123/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 ;

Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 02.08.2001 - Aktenzeichen II 123/00

DRsp Nr. 2002/1012

Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

Ein auf einem Campingplatz abgestellter Wohnwagen wird nur dann zur Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG, wenn er einem verheirateten Steuerpflichtigen und seiner Familie ein "Heim" bietet.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe Werbungskosten die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit mindern.

Der verheiratete Kläger erzielte in dem Streitjahr als Verkaufsfahrer bei der Firma F einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von ... DM. Der Kläger wurde auch in dem Streitjahr mit seiner Ehefrau zusammenveranlagt, in dem Haushalt lebte auch die im Jahr 1994 geborene gemeinsame Tochter T. In seiner Einkommensteuererklärung für 1998 machte der Kläger bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend:

125 Tage x 21 km x 0,70 DM = 1.837,50 DM (gefahren mit Pkw).

100 Tage x 82 km x 0,33 DM = 2.706,00 DM (gefahren mit Motorrad).