1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06. August 2008 - Geschäftsnr.: 40B
Der Beklagte wird verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die von ihm genutzte Wohnung ... VII. OG rechts auf Euro 285,13 mit Wirkung zum 01. Februar 2008 zuzustimmen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien verbindet ein Mietvertrag über eine 47,68 qm große Wohnung in der ... . Die Klägerin begehrt die Zustimmung des Beklagten zu einer Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete um Euro 18,13, d.h. von Euro 267,00 auf Euro 285,13; dies entspricht einer Miete von 5,98 Euro/qm.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand der angegriffenen Entscheidung verwiesen.
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