BFH - Urteil vom 26.05.2009
VII R 28/08
Normen:
VO 1788/2003/EG Art. 5 Buchst. c; FGO § 118 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 20.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 66/07

Würdigung von Zweifeln am Vorliegen ausreichender Merkmale für einen zeitweiligen Betriebsübergang zu Lasten des Verpächters; Voraussetzungen für eine Milcherzeugerherstellung in einem Betrieb für die Dauer einer kurzfristigen Pacht

BFH, Urteil vom 26.05.2009 - Aktenzeichen VII R 28/08

DRsp Nr. 2009/21075

Würdigung von Zweifeln am Vorliegen ausreichender Merkmale für einen zeitweiligen Betriebsübergang zu Lasten des Verpächters; Voraussetzungen für eine Milcherzeugerherstellung in einem Betrieb für die Dauer einer kurzfristigen Pacht

1. Wird geltend gemacht, die Milcherzeugung in einem Betrieb sei für die Dauer einer kurzfristigen Pacht auf einen anderen übergegangen, so obliegt, wenn in dem Betrieb äußerlich alles beim Alten geblieben ist, dem Verpächter der Nachweis für den Übergang der Erzeugerstellung. Verbleibende Zweifel am Vorliegen ausreichender Merkmale für einen zeitweiligen Betriebsübergang müssen zu seinen Lasten gewürdigt werden. 2. Die Dauer der Pachtzeit ist für die tatrichterliche Würdigung, ob jemand Milcherzeuger geworden ist, weder ohne Bedeutung noch ohne erhebliches Gewicht. Bei kurzer Pachtzeit spricht eine erste Vermutung dafür, dass der Verpächter während dieser Zeit Betriebsinhaber geblieben ist. Es bedarf besonders gewichtiger sonstiger Umstände, die bei der Gesamtwürdigung dem Fall das Gepräge geben, wenn trotz der kurzen Pachtzeit der Pächter als Betriebsinhaber angesehen werden soll. 3.