SG Regensburg, vom 11.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 P 144/21
LSG Bayern, vom 19.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 P 7/22
Zahlung eines Entlastungsbetrags für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen an die gesetzlich pflegeversicherten und pflegebedürftigen Klägerin
BSG, Urteil vom 30.08.2023 - Aktenzeichen B 3 P 6/23 R
DRsp Nr. 2024/878
Zahlung eines Entlastungsbetrags für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen an die gesetzlich pflegeversicherten und pflegebedürftigen Klägerin
1. Der Bundesgesetzgeber durfte die Ausgestaltung der Qualitätssicherung niedrigschwelliger Angebote zur Unterstützung Pflegeversicherter und Angehöriger im Alltag verfassungsrechtlich unbedenklich auf die Länder übertragen.2. Zur materiellen Ausgestaltung des Anspruchs auf einen Entlastungsbetrag im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung ermächtigt dies die Länder nicht.