Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.07.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Berufung wird auf 6.989,86 € festgesetzt.
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