Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.04.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. I-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubiger 86.724,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2017 zu zahlen.
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