FG Köln - Urteil vom 16.02.2000
1 K 4808/98
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 498

Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar

FG Köln, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 1 K 4808/98

DRsp Nr. 2001/1963

Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar

Die Aufteilung einer Entschädigung in Beträge, die in zwei oder mehr Kalenderjahren zufließen, führt zur Versagung der Steuerermäßigung für die gesamte Entschädigung. Dies gilt auch dann, wenn in einem der Veranlagungszeiträume nur ein geringer Betrag ausbezahlt wird. Die Erzielung eines tatsächlichen Progressionsvorteils ist für den Tatbestand der Zusammenballung ohne Bedeutung.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob auf eine gezahlte Abfindung der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG anzuwenden ist.