Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar
FG Köln, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 1 K 4808/98
DRsp Nr. 2001/1963
Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar
Die Aufteilung einer Entschädigung in Beträge, die in zwei oder mehr Kalenderjahren zufließen, führt zur Versagung der Steuerermäßigung für die gesamte Entschädigung. Dies gilt auch dann, wenn in einem der Veranlagungszeiträume nur ein geringer Betrag ausbezahlt wird. Die Erzielung eines tatsächlichen Progressionsvorteils ist für den Tatbestand der Zusammenballung ohne Bedeutung.