FG Köln - Urteil vom 30.06.2011
10 K 1682/08
Normen:
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a;

Zahlungen an die Stiefmutter als dauernde Last

FG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - Aktenzeichen 10 K 1682/08

DRsp Nr. 2011/14058

Zahlungen an die Stiefmutter als dauernde Last

Der Vermögensübergeber kann Versorgungsleistungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten, die dem Generationennachfolge-Verbund angehören. In diesem Sinne kann Leistender ein Abkömmling des Vermögensübergebers sein, der an einen Stiefelternteil Versorgungsleistungen erbringt, der in Gütertrennung geheiratet wird und aufgrund Erbvertrags mit Rücksicht auf die Begründung der Versorgungsverpflichtung des Vermögensübernehmers auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

Normenkette:

EStG § 10 Abs 1 Nr 1a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen des Klägers an seine Stiefmutter als dauernde Last steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind zusammenveranlagte Ehegatten.

Der Kläger leistete in den Jahren 2003 bis 2005 an seine Stiefmutter wiederkehrende Zahlungen, und zwar für 2003 19.1050,– EUR, für 2004 19.573,– EUR und für 2005 19.750,– EUR.

Die Eltern des Klägers (A3 und A4) setzten den Kläger und seinen Bruder je zur Hälfte zu Erben ein. Die Mutter des Klägers verstarb am 8. März 1986.