Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last; Einkommensteuer 1990 und 1991
FG Bremen, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 298136K 5
DRsp Nr. 2002/12076
Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last; Einkommensteuer 1990 und 1991
1. Bei einer privaten Versorgungsrente muss die "Abänderbarkeit" -als Voraussetzung für das Vorliegen dauernder Lasten und nicht nur einer nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Leibrente- nicht unbedingt ausdrücklich durch den Hinweis auf § 323ZPO geregelt sein. Sie kann sich auch aus der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags ergeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.3.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 499).2. Die Parteien eines Erbauseinandersetzungsvertrags haben eine Leibrente vereinbart, wenn sie die Zahlungen nicht von der Leistungsfähigkeit des Übernehmers abhängig gemacht und ohne Bezugnahme auf § 323ZPO eine Wertsicherungsklausel (Anknüpfung an Lebenshaltungsindex) vereinbart haben.