FG Bremen - Urteil vom 13.07.2000
298136K 5
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 ; ZPO § 323 ;

Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last; Einkommensteuer 1990 und 1991

FG Bremen, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 298136K 5

DRsp Nr. 2002/12076

Zahlungen aufgrund einer privaten Versorgungsrente als Leibrente oder als dauernde Last; Einkommensteuer 1990 und 1991

1. Bei einer privaten Versorgungsrente muss die "Abänderbarkeit" -als Voraussetzung für das Vorliegen dauernder Lasten und nicht nur einer nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Leibrente- nicht unbedingt ausdrücklich durch den Hinweis auf § 323 ZPO geregelt sein. Sie kann sich auch aus der Rechtsnatur des Versorgungsvertrags ergeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.3.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 499). 2. Die Parteien eines Erbauseinandersetzungsvertrags haben eine Leibrente vereinbart, wenn sie die Zahlungen nicht von der Leistungsfähigkeit des Übernehmers abhängig gemacht und ohne Bezugnahme auf § 323 ZPO eine Wertsicherungsklausel (Anknüpfung an Lebenshaltungsindex) vereinbart haben.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 ; ZPO § 323 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Abzug von Zahlungen als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG.