FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.08.2012
1 K 1223/09
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO § 155; AO § 365 Abs. 3;

Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile als Arbeitslohn Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides erledigt hat

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.08.2012 - Aktenzeichen 1 K 1223/09

DRsp Nr. 2013/4617

Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile als Arbeitslohn Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides erledigt hat

1. Geldzuwendungen, die Arbeitnehmer von der vormaligen Alleingesellschafterin ihrer Arbeitgeberin erhalten, nachdem diese ihre Anteile an der Arbeitgeberin veräußert hat, stellen ungeachtet ihrer Bezeichnung als Schenkung keine freigebigen Zuwendungen, sondern Arbeitslohn vergleichbar einer Bonuszahlung dar. Dieser unterliegt nicht der ermäßigten Besteuerung. 2. Bei einem an den Arbeitnehmer gerichteten Nachforderungsbescheid über die Festsetzung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer handelt es sich um einen Steuerbescheid in Gestalt eines Vorauszahlungsbescheids. Dieser Bescheid erledigt sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO § 155; AO § 365 Abs. 3;

Tatbestand: