FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.10.2008
1 K 1454/05
Normen:
EStG § 19;

Zahlungen des Arbeitgebers zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung steuerpflichtiger Arbeitslohn?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - Aktenzeichen 1 K 1454/05

DRsp Nr. 2009/20768

Zahlungen des Arbeitgebers zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Es liegt keine betriebliche Altersversorgung vor, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vererblichkeit des Anspruchs vereinbart wurde. Ein noch über die Vererblichkeit hinausgehender Fall liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, jederzeit einen Dritten als Begünstigten benennen zu können. In diesem Fall kann die Person des Begünstigten jederzeit ausgewechselt werden und der Arbeitgeber hat kein Recht, einen vom Arbeitnehmer genannten begünstigten abzulehnen.

Normenkette:

EStG § 19;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zahlungen des Arbeitgebers zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Klägers hinzuzurechnen sind.