FG Hessen - Urteil vom 28.04.1999
2 K 5239/96
Fundstellen:
EFG 1999, 769

Zahlungen von Golfclubmitgliedern als Spenden

FG Hessen, Urteil vom 28.04.1999 - Aktenzeichen 2 K 5239/96

DRsp Nr. 2001/2849

Zahlungen von Golfclubmitgliedern als Spenden

Steht die Zahlung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Beibehaltung der Mitgliedschaft bzw. der Nutzung der Golfclubanlage, scheidet ein Spendenabzug gemäß § 10 b EStG aus.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerrechtliche Qualifikation eines Verzichtes auf Darlehensforderungen gegenüber einem Golfclub als Spende im Sinne des § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) .