Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. März 2022 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Ersatz von Kosten in Höhe von 17.670,56 €, die für die Betreuung des L (im Folgenden L) in der Zeit vom 26.11.2018 bis zum 02.04.2019 in einer Einrichtung des Klägers entstanden sind.
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