Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 19.09.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die 1. Instanz und das Berufungsverfahren wird auf jeweils 11.535,88 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien sind Töchter des am XX.XX.XXXX verstorbenen L E N (im Folgenden: Erblasser), der außerdem einen Sohn, Herrn S N, (im Folgenden: Bruder/Sohn) und eine vorverstorbene Ehefrau hatte.
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