FG Hamburg - Urteil vom 02.02.2007
2 K 21/06
Normen:
AO § 160 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 10 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 974

Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung

FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2007 - Aktenzeichen 2 K 21/06

DRsp Nr. 2007/7381

Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung

1. Schließt ein Steuerpflichtiger mit einem wirtschaftlich tätigen Geschäftspartner (keine Domizilgesellschaft) einen Kaufvertrag ab, so ist dieser Geschäftspartner bzgl. der Kaufpreisforderung Gläubiger und Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO. 2. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweist, die Zahlung an einen Dritten zu leisten. Denn auch in diesem Fall erlischt die Kaufpreisforderung durch die Zahlung, und die Zahlung fließt dem Geschäftspartner wirtschaftlich zu.

Normenkette:

AO § 160 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 10 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Betriebsausgabenabzug für Zahlungen, die die Klägerin im Wesentlichen auf Schweizer Bankkonten geleistet hat, zu versagen ist bzw. ob diese Betriebsausgaben außerbilanziell hinzuzurechnen sind.