BFH - Urteil vom 24.08.2004
IX R 28/02
Normen:
EStG § 7a Abs. 2 § 11 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 49
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 14.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3417/99

Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

BFH, Urteil vom 24.08.2004 - Aktenzeichen IX R 28/02

DRsp Nr. 2004/16967

Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

1. Anzahlungen auf AK sind im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung aufgewendet.2. Als Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist regelmäßig der Zeitpunkt zu werten, in dem der Schuldner seiner Bank den Überweisungsauftrag erteilt. Auf den Eingang beim Zahlungsempfänger (Zahlungserfolg) kommt es nicht an.3. Bei einer Zahlung auf das Bankkonto eines Bauträgers "zu treuen Händen mit der Maßgabe, hierüber nur nach "Stellung einer Bankbürgschaft etc. zu verfügen" ist eine Vermögensminderung schon eingetreten; die Überweisung zu treuen Händen beschränkt lediglich die Verfügbarkeit zu Lasten des Bauträgers.

Normenkette:

EStG § 7a Abs. 2 § 11 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im Dezember des Streitjahres (1996) von einem Bauträger drei noch zu errichtende Eigentumswohnungen in X.

Sie waren nach den Bestimmungen des notariellen Kaufvertrages berechtigt, den Kaufpreis von 1 086 575 DM bis spätestens zum 31. Dezember 1996 schon vor Fälligkeit zu zahlen, wenn der Verkäufer ihnen in Höhe der beabsichtigten Zahlung eine den Voraussetzungen der §§ 2 und 7 der () entsprechende Bürgschaft übergeben hat. Für den Fall vorzeitiger Zahlung des Gesamtkaufpreises versprach der Verkäufer den Klägern einen Kaufpreisnachlass in Höhe von 6 v.H.